MLP Business Park
Niederrhein-Schwalmtal

Unweit der niederländischen Grenze – im Herzen Europas – entsteht der MLP Business Park Niederrhein-Schwalmtal.

Der moderne Gewerbe- und Industriepark wird auf dem 125.000 m² großen Industriegelände der Firma Rösler-Draht AG an der Dülkener Straße / Heerstraße / Eickener Straße errichtet.

Er bietet 60.000 m² Gesamtnutzfläche, verteilt auf zwei Hallen. Flexibel teilbare Mieteinheiten ab einer Größe von 150 m² bieten bis zu 15 Mietern Platz.

Mit einem innovativen Konzept für einen breiten Nutzermix und einer hochwertigen Architektur wollen MLP und die Gemeinde Schwalmtal eine optimale Lösung für die Nachnutzung des Industrieareals Rösler Draht anbieten.

60.000 m²

Gesamtfläche

150 m²

Fläche teilbar ab

Mitte 2024

Voraussichtlicher Nutzungsbeginn

Spezifikation

  • Bestechendes Konzept
  • Ausgerichtet auf Anforderungen eines breiten Nutzermix
  • Besonderes Augenmerk auf kleine und mittelständische Unternehmen
  • Hochwertige Architektur und Ausstattung
  • Nachhaltiges Baukonzept, Ziel: Ganzheitliche CO₂ - Reduktion über den gesamten Lebenszyklus
  • 60.000 m² Nutzfläche
  • Bis zu 15 individuelle Mieteinheiten
  • Mieteinheiten flexibel teilbar ab 150 m²
  • Attraktive Büro und Sozialflächen
  • E-Ladestationen für Fahrräder, begrünte Außenbereiche als „Begegnungszonen“ und Teichanlage mit Sitzgelegenheiten für die ansässigen Mitarbeitenden

Plan & Layout

Außenansicht

Faktencheck

Zum MLP Business Park Niederrhein-Schwalmtal gibt es bereits eine Vielzahl von Behauptungen, die zu einem verzerrten Bild des Projekts führen. Der Faktencheck wirkt dem entgegen und deckt Falschinformationen sowie Gerüchte auf.
Behauptung Fakten
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgehaltenen Punkte sind nur leere Worte

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist als eine Sonderform des Bebauungsplans anzusehen, der immer dann Anwendung findet, wenn ein exakt geplantes Bauprojekt von einem Investor in die Tat umgesetzt werden soll. Er besteht aus den drei Komponenten Vorhaben- und Erschließungsplan, Bebauungsplan und Durchführungsvertrag.
Während der Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen Vorhabenträger und Gemeinde abgestimmt werden muss, ist der eigentliche Bebauungsplan die Grundlage für die spätere Baugenehmigung. Alles, was dort nicht geregelt werden kann, findet seine vertragliche Vereinbarung im Durchführungsvertrag, welcher zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde geschlossen wird. Diese zusätzlichen Vereinbarungen können beispielsweise den zeitlichen Ablauf des Vorhabens festlegen, die Gestaltung des Gebäudes oder aber auch Beschränkungen hinsichtlich des täglichen Verkehrsaufkommens dergestalt, dass nur eine bestimmte Anzahl von Kfz-Fahrten oder Lkw-Fahrten zulässig ist.

Geplante Beseitigung des kontaminierten Erdreichs: Schadstoffe werden ortsnah in der Erde belassen

Die Sanierungsmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und erfolgen nach den Vorgaben der Bodenschutzbehörde. Das Verfahren ist in NRW als auch bundesweit Standard.
Eine vollständige Beseitigung der Verunreinigungen ist weder wirtschaftlich darstellbar noch rechtlich durchsetzbar.
Ohne die Ansiedlung von MLP würden bestenfalls vergleichbare oder weniger umfassende Maßnahmen durchgeführt. Die Kosten wären voraussichtlich überwiegend oder vollständig durch die öffentliche Hand zu tragen.

Gefährdung der Grundwasserqualität

Durch die Sicherungsmaßnahmen wird das Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden.
Zudem wird das Grundwasser anschließend durch Monitoring-Maßnahmen überwacht. Auswirkungen durch den Braunkohletagebau sind nicht zu erwarten.

24/7 Nutzung (24h pro Tag an 7 Tagen in der Woche)

Eine 24/7 Nutzung ist in jedem Gewerbegebiet grundsätzlich möglich. Die Nutzung in der Nacht und an Wochenenden ist aber untergeordnet.

Dauerhafte Störung der Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen)

Der Gewerbe- und Industriepark selbst hält die Lärmrichtwerte (auch nachts) ein. Auf den umliegenden Straßen kommt es zu keiner wesentlichen Lärmzunahme.

Steigender Lärmpegel, Vervielfachung der Abgase und Feinstaubbelastung

Die Verkehrszunahme durch die Planung beträgt auf der Nordtangente und Südumfahrung unter 20 %, in den hoch belasteten Abschnitten unter 10 %. Durch die Planung ergibt sich nach Ergebnissen der Gutachten keine relevante Lärmzunahme.
Eine Vervielfachung der Abgase und Feinstaubbelastung ist ebenfalls nicht zu erwarten.

Lärm und Abgase auch nachts (durchschnittlich alle 30 Sekunden ein Fahrzeug)

Die größte Verkehrszunahme entsteht an der Nordtangente mit 570 Kfz/24h (Pkw und Lkw).
Entspricht bei 10 % Nachtanteil 57 Kfz/8h, was wiederum 7 Kfz/h nachts entspricht. Demnach ca. alle 8 Minuten 1 zusätzliches Fahrzeug.

Lichtverschmutzung durch Scheinwerfer einer unendlichen Fahrzeugkette

Es gibt keine unendliche Fahrzeugkette, da gegenüber dem vorhandenen Verkehr keine wesentliche Zunahme entsteht.

Bis zu 1.500 zusätzlichen Lkw-Bewegungen pro Tag

Es sind maximal 1.352 Kfz-Fahrten (Summe aus An- und Abfahrt) zulässig, davon
• 752 Pkw-Fahrten
• 200 Lieferwagen-Fahrten bis 3,5 t
• 200 Lkw-Fahrten über 3,5 t, jedoch ohne Anhänger
• 200 Lkw-Fahrten über 3,5 t mit Auflieger oder Anhänger
Die Zahlen stellen das zulässige Maximum dar und werden werktäglich eintreten. An Wochenenden und Feiertagen ist von weniger Verkehr auszugehen.
Der Nachtanteil beträgt laut Gutachter bei den Pkw 11 %, bei Lieferwagen und Lkw 8 %. Diese maximale Verkehrsbelastung wird im Durchführungsvertrag verbindlich geregelt.

Entgegen den Darstellungen der Gemeindeverwaltung ist es straßenverkehrsrechtlich nicht möglich die Anzahl der Lkw zum Gewerbe- und Industriepark auf ein Maximum zu begrenzen

Die Behauptung ist irreführend. Zwar ist es „straßenverkehrsrechtlich“ nicht möglich, den Verkehr zu begrenzen. Dies erfolgt aber rechtlich bindend über den Durchführungsvertrag. Dieser ist immer ein Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der ein solches Bauprojekt eines Investors regelt.

Schriftliche Erklärung zur Steuerung des Verkehrs (Schranken, Erfassung Kennzeichen…) fehlt

Die Steuerung des Verkehrs ist im Durchführungsvertrag beschrieben. Dort heißt es: „Der Vorhabenträger wird die Zufahrt zum Gewerbe- und Industriepark mit einer elektronischen Schrankenanlage versehen, damit der An- und Abfahrtsverkehr registriert und den Mietern zugeordnet werden kann.“
Das Monitoring der Routen durch die Gemeinde führt ein unabhängiger Verkehrsgutachter durch. Dreimal werden die Kosten hierfür durch MLP getragen

Rahmenvereinbarungen / konkrete Strafen werden im Durchführungsvertrag nicht berücksichtigt

In der aktuellen Version des Durchführungsvertrags verpflichtet sich MLP zur Sicherstellung der von den Mietern gemäß Mietvertrag übernommenen Verpflichtung hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Fahrtrouten für den An- und Abfahrtsverkehr. Bei Nichteinhaltung sichert MLP zu, Sanktionsmaßnahmen, wie beispielsweise Vertragsstrafen, vorzusehen.
Darüber hinaus sagt MLP zu, durch eine Hausordnung, alle Nutzer zur Einhaltung bestimmter Fahrtrouten für den An- und Abfahrtsverkehr der Lkw zu verpflichten. Damit soll garantiert werden, dass 55 % der oben genannten möglichen Lkw-Fahrten über die Fahrtroute Windhauser Weg – Industriestraße – Nordtangente und 45 % über die Fahrtroute Windhauser Weg – L 475 – L 371 erfolgen.

Durchführungsvertrag ist ein „zahnloser Tiger“

Der Durchführungsvertrag ist aus Sicht von MLP sehr konkret. Die Mieter werden in den Mietverträgen zur Einhaltung der Begrenzung der Anzahl der zulässigen Lkw-Fahrten zum bzw. vom Gewerbe- und Industriepark und zur Einhaltung der vorgegebenen Fahrtrouten für den An- und Abfahrtsverkehr der Lkw verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtung mit einer Vertragsstrafe versehen. Sollten einzelne Mieter dennoch wiederholt gegen diese mietvertragliche Verpflichtung verstoßen, ist MLP berechtigt, die betreffenden Mieter abzumahnen und für den Fall, dass die Abmahnungen erfolglos sein sollten, die Mietverträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Sollte sich im Rahmen des Verkehrsmonitorings zeigen, dass die Nutzer die vorgegebenen Fahrtrouten für den An- und Abfahrtsverkehr nicht einhalten bzw. die Begrenzung der Anzahl der Lkw-Fahrten zum bzw. vom Gewerbe- und Industriepark missachten, hat die Baugenehmigungsbehörde in ihrer Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde die Möglichkeit, MLP mit Fristsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass die Mieter der ihnen im Mietvertrag auferlegten Verpflichtung zur Einhaltung dieser Fahrtrouten nachkommen. Darüber hinaus hat die Baugenehmigungsbehörde im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die ebengenannte Nebenbestimmung in der Baugenehmigung die Möglichkeit, MLP eine Nutzungsuntersagung (ganz oder teilweise) für das Gesamtvorhaben anzudrohen und diese gegebenenfalls auch zu vollziehen.

Blockierte Straßen bis zur Autobahn wegen Verladerückstau im Logistikzentrum

Ein Logistikzentrum ist auf dem Gelände nicht geplant. Verladerückstau ist organisatorisch ausgeschlossen.

Wie schafft MLP die niedrigen Verkehrszahlen? Der Planer sagte, dass sich MLP vertraglich auf sehr geringe Zahlen verständigt hat

Um eine realistische Umsetzung der Verkehrszahlen zu erreichen, erwägt MLP nur Unternehmen mit geringen Verkehren als potenzielle Mieter. Realistisch sind 350 – 400 Arbeitsplätze für das gesamte Gelände. Ein Unternehmen mit sehr vielen Arbeitsplätzen wird somit prinzipiell ausgeschlossen. Die Verkehrszahlen sowie die Verpflichtung zur Einhaltung zählen zu den wichtigsten Punkten in den Gesprächen mit potenziellen Nutzern. Mietinteressenten mit zu vielen Verkehren wird eine Absage erteilt.

Stärkere Verkehrsgefährdungen im Gemeindegebiet

Es wurden Gefahrenstellen im Bereich Nordtangente/Industriestraße identifiziert, die bereits unabhängig von der Planung bestehen.
Diese werden im Zuge der Planung mit wirksamen Maßnahmen sowie auf Kosten von MLP entschärft.

Erhöhte Gefährdung aller Radfahrer und Fußgänger im unmittelbaren Umfeld, auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen

Mit den geplanten Maßnahmen ergibt sich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 40 ab Ortseinfahrt Waldniel (Nordtangente) bis hoch zum Windhauser Weg (mit Unterbrechung Tempo 30 Weuthen-Kita) wäre sinnvoll

Die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem genannten Abschnitt ist Aufgabe der Polizei bzw. des Kreises Viersen. Wenn diese Maßnahme zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beiträgt, stimmt MLP selbstverständlich zu.

Notdurft und Müll-Hinterlassenschaften von wartenden Lkw an Straßenränder

Die Warteplätze befinden sich auf dem MLP Gelände, Sanitäranlagen sind ebenfalls vorgesehen.

Nutzung durch Kleingewerbe mit einem 5/16 Betrieb wäre alternativ möglich

Kleingewerbe würde bezogen auf die Fläche von 12,5 ha wesentlich mehr Verkehr erzeugen. Auch hier ist (wie in Wohngebieten) immer ein untergeordneter Verkehr in der Nacht anzunehmen.

Warum keine Wohnbebauung? Die Kosten der Erdreichentsorgung würden zu einem Großteil von Bund/Land/EU getragen und nur ein kleiner Teil auf die Gemeinde zukommen. Die Gemeinde könnte die verbleibenden Kosten – auf einen Quadratmeter umgerechnet sehr marginal – durch einen wesentlich höheren Preis für Wohnbauland im Verhältnis zur Industriefläche generieren

Für Wohnungsbau sind erheblich höhere Anforderungen an die Sanierung von Schadstoffen zu stellen, da hierbei der Wirkungspfad Boden-Mensch anders zu bewerten ist als bei einer industriellen/gewerblichen Nutzung. Die Anforderungen an die Sanierung/Sicherung wären dabei so hoch, dass sich die Kosten einer derartigen Maßnahme nicht amortisieren würden. Mögliche Fördermittel stehen nicht bzw. nur in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage der Gemeinde Schwalmtal verwiesen: https://www.schwalmtal.de/sites/default/files/2022-02/Sitzungsvorlage%2072_21.PDF
Bei der Entwicklung von Wohnbauflächen (wie auch bei Kleingewerbeflächen) würde zudem eine Vielzahl von Eigentumsverhältnissen entstehen. Eine dauerhafte Überwachung von Sicherungsmaßnahmen kann nicht gewährleistet werden, da es bei nicht genehmigungspflichtigen oder nicht angezeigten Erdarbeiten zu einer unkontrollierten Verteilung der Schadstoffe kommen kann. Eine Gefährdung soll aber auf Dauer sicher ausgeschlossen werden.
Nicht zuletzt zeigt die Erfahrung, dass Grundstücke mit industrieller Vorgeschichte (Image-Einbußen) weniger gut zu vermarkten sind und daher Abschläge bei den Erlösen berücksichtigt werden müssen. Ein kostendeckender Preis, selbst wenn nur oberflächennah saniert wird (ca. 1-2 m tief) liegt bei über 400 Euro pro Quadratmeter. Es würde sich trotzdem weiterhin um eine Altlastenflächen handeln.

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